Die Niedersächsische Corona-Verordnung erlaubt Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen im Freien unter Einhaltung der 3G-Regelung
rr | Die Chancen für Osterfeuer stehen gut: „Aus heutiger Sicht spricht nichts gegen die Durchführung der österlichen Veranstaltung“, teilt die Leiterin des Ordnungsamtes Kosima Leonhard mit. Die neue niedersächsische Corona-Verordnung, die noch bis zum 19. März 2022 gilt, erlaubt ab dem 4. März Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen im Freien unter Einhaltung der 3G-Regelung.
Unter diesen Voraussetzungen könnten die Brauchtumsfeuer im Ammerland stattfinden, sofern die darauffolgende Corona-Verordnung und die Entwicklung des Infektionsgeschehens keine weiteren Einschränkungen erforderten. „Allerdings ist auch für diese Veranstaltungen ein Hygienekonzept vorzuhalten und im Eingangsbereich ein QR-Code für die freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App gut sichtbar anzubringen“, ergänzt Kosima Leonhard.
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