Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 24. Februar gelten auch für die Nutzung aller Sportanlagen in der Gemeinde Rastede geänderte Bestimmungen
rr | „Bis zum nächsten Lockerungsschritt ist bei der Nutzung aller Sportanlagen in der Gemeinde Rastede sowohl drinnen als auch draußen die 3G-Regel zu beachten“, teilt die Gemeindeverwaltung Rastede mit. Das heißt, es ist ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz, den Genesenen-Status oder das Vorliegen eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ab dem 4. März entfällt diese Beschränkung vollständig.
Aktuell und auch weiterhin gilt die Pflicht, im Innenbereich eine FFP2-Maske zu tragen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren, bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung aus. Zu den Sportanlagen zählt auch das Hallenbad in Rastede.
Sportplätze witterungsbedingt gesperrt
Die Sportplätze im Freien sind mit Ausnahme der Kunstrasenplätze aufgrund der Wetterlage bis einschließlich Dienstag, 1. März, gesperrt.
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