Der Schiedsmann der Gemeinde Rastede, Dieter Krah, legt nach 20 Jahren sein Amt nieder. Auch sein Stellvertreter Joachim Müller hört auf.
Von Britta Lübbers
Ihm habe dieses Ehrenamt immer viel Freude gemacht, aber aus Altersgründen wolle er sich nun zurückziehen. Zudem seien 20 Jahre genug, sagt der 81-jährige Dieter Krah auf die Frage, warum er nicht weiter als Schiedsmann tätig sein möchte. Auch sein Stellvertreter Joachim Müller hört auf, sodass die Gemeinde Rastede zwei neue Schiedsmänner oder Schiedsfrauen braucht. Bewerben kann sich jeder, der Interesse an diesem Amt hat und mindestens 30 Jahre alt ist.
Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Schiedsämter einzurichten. Für die Schiedspersonen besteht Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit. Es wird eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt.
Die Schiedsverhandlungen sind nicht öffentlich und stellen eine Vorinstanz zur richterlichen Entscheidung dar. Jede gütliche Einigung, die durch eine Schiedsperson erreicht wird, entlastet die Amtsgerichte erheblich und spart hohe Kosten. Typische Streitfälle sind Nachbarschaftsdispute, Haftungsansprüche oder Mietsachen, aber auch Fälle von Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und leichter Körperverletzung.
Zwischen zehn- und zwölfmal sei er durchschnittlich im Jahr als Schiedsmann aktiv geworden, erzählt Dieter Krah. „Meistens ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Grenzverläufe von Grundstücken oder ungepflegte Gärten. Hin und wieder aber auch um Beleidigungen oder Tätlichkeiten.“ Einem Schiedsverfahren untergeordnet sind die so genannten Tür- und Angelgespräche. „Ein klassisches Beispiel ist eine hoch gewachsene Hecke, die den Nachbarn ärgert. Da fahre ich hin, ohne dass ein formaler Antrag gestellt wird, und versuche, eine Einigung zu erzielen. Die ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber wirksam“, erklärt Dieter Krah. „Es ist immer eine schöne Bestätigung meiner Arbeit gewesen, wenn eine gütliche Regelung gefunden wurde“, fügt er hinzu. In rund 70 Prozent aller Fälle sei dies auch gelungen.
Um Schiedsmann oder Schiedsfrau zu werden, müsse man keine juristischen Kenntnisse haben, so Krah. „Auch ich bin kein Fachmann.“ Wichtig seien hingegen ein selbstsicheres Auftreten, Feingefühl und Menschenkenntnis. Zudem gibt es Schulungen, die auf das Ehrenamt vorbereiten. Auch während der Amtszeit besucht man Fortbildungen und Lehrgänge. Die Kosten trägt die Gemeinde.
Kommt es zu einer Einigung zwischen den Kontrahenten, wird ein Protokoll erstellt, das beide Seiten unterzeichnen und das dieselbe Gültigkeit wie ein Gerichtsurteil besitzt. Gewinner und Verlierer gebe es nicht in einer Schiedssache, betont Dieter Krah. „Und genau das ist das Schöne daran.“
Wer Interesse hat, Schiedsmann oder Schiedsfrau zu werden, kann sich bis zum 31. Oktober bei der Gemeinde Rastede bewerben. Der Gemeinderat wählt die neuen Schiedspersonen auf seiner Sitzung im Dezember für jeweils fünf Jahre.
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