Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen hat gestern das Einvernehmen für den Neubau von zwei Bio-Legehennen-Ställen in Wapeldorf nicht erteilt. Die Mitglieder forderten mehr Informationen.
Von Britta Lübbers
Ein Investor möchte auf dem rückwärtigen Grundstück der Hofstelle Achterdörper Weg 51 in Wapeldorf zwei Bio-Legenhennen-Ställe für jeweils 6000 Tiere errichten. Der Bauausschuss sollte gestern über das Einvernehmen zur Bauvoranfrage entscheiden. Doch die Mitglieder fühlten sich letztlich nicht ausreichend informiert, um ihre Zustimmung zu geben.
Der Antragsteller betreibt bereits seit 2012 einen Bio-Legehennen-Stall im angrenzenden Landkreis Friesland und möchte sich nun in Wapeldorf vergrößern. Pro Stall ist eine Grundfläche von ca. 590 Quadratmetern geplant, die Volieren sollen eine Fläche von rund 450 Quadratmeter erhalten. Zusätzlich wird ein Kaltscharrraum von 290 Quadratmetern gebaut. Außerdem sind vier Silos und ein Dungcontainer geplant. Nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dürfen nicht mehr als 6000 Legehennen ohne räumliche Trennung gehalten werden. „Da der Antragsteller die Haltung nach Bio-Richtlinien plant, werden diese Voraussetzungen mit maximal 3000 Tieren pro abgeteiltem Stallteil deutlich unterschritten“, heißt es in der Vorlage.
Fachbereichsleiterin Tabea Triebe hatte eingangs darauf hingewiesen, dass eine Bauvoranfrage in der Regel intern behandelt wird. „Einen Fall wie den vorliegenden aber hatten wir bisher nicht in Rastede, deshalb möchten wir das Vorhaben öffentlich vorstellen“, begründete sie die Ausnahme. Sie wies auch darauf hin, dass die geplante Anlage alle drei Wochen mit Futter beliefert und die Eier zweimal wöchentlich abgeholt werden sollen. Drei- bis viermal pro Jahr erfolgt die Leerung des Kotlagers. Es würde also zusätzlichen Lkw-Verkehr geben, auch die Emissionen würden zunehmen, sagte Triebe. Dies sei aber kein Thema für den Ausschuss. Emissions- und Tierschutzbelange seien Sache des Landkreises bzw. der Landwirtschaftskammer und Veterinärämter. „Wir entscheiden heute lediglich über das Einvernehmen“, betonte Triebe. Relevant seien hier die Erschließung und die landwirtschaftliche Nutzung. In beiden Fällen gebe es aus Verwaltungssicht keine Hindernisgründe. Die Erschließung kann über den Achterdörper Weg, der eine Gemeindestraße ist, erfolgen. Und da der Bereich im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist und derzeit keine entgegenstehenden Pläne vorliegen, könne die „gemeindliche Planungshoheit“ dem Bauvorhaben nicht entgegengehalten werden.
Doch die Ausschussmitglieder wollten nicht einfach zustimmen. „Ich soll praktisch aus dem Bauch heraus eine derart wichtige Entscheidung treffen, dabei kenne ich nicht einmal den Hof“, fasste Rüdiger Kramer (SPD) sein Unbehagen zusammen und erhielt Beifall von den zur Sitzung erschienenen Zuhörern. Auch Gerd Langhorst (Grüne) fühlte sich nicht ausreichend informiert. „Wie hält der Bauer seine Tiere? Welches Futter nimmt er? Handelt es sich um einen anerkannten Bio-Betrieb wie Bioland oder Demeter? Nach welchen Öko-Kriterien wird hier produziert? Diese Angaben möchte ich haben, bevor ich entscheide, dass in Rastede Legehennen-Ställe gebaut werden.“ Auch Evelyn Fisbeck (FDP) zeigte sich „wenig begeistert“ und fragte, ob die Verwaltung Informationen über das Unternehmen des Antragstellers in Friesland habe. „Nein, habe man nicht, antwortete Tabea Triebe. „Solange ich die Voraussetzungen nicht kenne, werde ich nicht zustimmen“, sagte auch Dirk Bakenhus (UWG). Torsten Wilters (CDU), der sich zu Beginn der Diskussion positiv geäußert hatte („die Landwirtschaft ist im Wandel, Bio befindet sich auf dem Vormarsch, es ist gut, dass dies auch in Rastede ankommt“), schlug dann gleichfalls vor, das Thema zurückzustellen, bis mehr Informationen vorliegen. „Es wäre schön, wenn wir das Konzept des Bauern kennen würden. Was spricht dagegen, dass er es uns vorlegt?“, fragte Eckhard Roese (Grüne). „Es gibt ein erhebliches Informationsdefizit“, konstatierte auch Lars Krause (SPD).
Nach der Aussprache wurde der Beschlussvorschlag entsprechend geändert und dann einstimmig angenommen. Jetzt ist der Landkreis am Zug, der dem Ausschuss nicht nur konkretere Unterlagen, sondern auch eine neue Entscheidungsfrist geben muss.
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