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Sozial gestaffelte Kita-Gebühren

In einem Antrag macht sich die Mehrheitsgruppe dafür stark, die Entgelte für Kindertagesstätten in Rastede neu zu kalkulieren

Von Britta Lübbers

Alle anderen Gemeinden im Landkreis hätten ihre Entgelte den aktuell geltenden Richtlinien angepasst und sozial ausgewogen gestaffelt, lediglich die Gemeinde Rastede hinke hinterher, führt die Mehrheitsgruppe in ihrer Begründung zum Antrag an. Sie fordert die Verwaltung auf, den Gremien eine grundsätzliche Neukalkulation für das Kindergartenjahr 2024/25 vorzulegen. Der Vorschlag für die neuen Entgelte soll auf Basis des Bruttojahreseinkommens ermittelt werden. „Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Inflationssteigerung sind hierbei entsprechend zu gewichten“, heißt es im Antrag. Und weiter: „Die vorhandene Richtlinie zur Entgeltregelung der Kindertagesstätten ist gleichzeitig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu überarbeiten bzw. neu zu formulieren.“

Pauschale Berechnung

Die Antragsteller verweisen auf die mangelnde Aktualität der für Rastede geltenden Richtlinie, „die die bestehenden gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise die Beitragsfreiheit sowie eine Kalkulation auf Grundlage der aktuellen Unterhaltungs- und Personalkosten nicht mehr abbildet“.
Nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes bis zur Einschulung Beitragsfreiheit für bis zu acht Stunden Betreuung. Darüberhinausgehende Zeiträume wie auch die Betreuung in Kinderkrippen und Horten sowie die Kosten für Verpflegung und Ausflüge können den Eltern in Rechnung gestellt werden.
„Die Gemeinde Rastede erhebt bisher Elternbeiträge pauschal, was bedeutet, dass Eltern mit hohen Einkommen den gleichen Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder zahlen wie Eltern mit niedrigen Einkommen“, wendet die Mehrheitsgruppe ein. Eine soziale Staffelung auf Basis von Einkommen finde bisher nicht statt. Dies sei „eine unausgewogene Heranziehung beitragspflichtiger Eltern aus den unteren Einkommensgruppen“.