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Windenergie auf kleinerer Fläche

Von den ursprünglich 511 Hektar für Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet sind noch 395 übriggeblieben. Gestern stimmte der Fachausschuss für den aktualisierten Entwurf.

Von Britta Lübbers

Es sei ein üblicher Prozess, dass im Lauf einer Planung für Windkraftstandorte Flächen herausfallen oder minimiert werden, erklärte Henning Kröger vom Ingenieurbüro Diekmann, Mosebach & Partner gegenüber dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen, der gestern über den Flächennutzungsplan „Wind“ abstimmte. Im Dezember 2022 hatte der Rat die Standortpotenzialstudie für Windenergie verabschiedet, im April wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Inzwischen wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt 34 Stellungnahmen wurden abgegeben. Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass Vorranggebiete „Torfabbau“ nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als „harte Tabuflächen“ aus der Planung auszuschließen sind. Die stellt sich aktuell so dar: Im Teilbereich Geestrandtief entfällt ein Großteil der östlichen Fläche, auch der Bereich Ipweger Moor wird verkleinert. Die Bereiche Hankhauser Moor und Ipweger Moor Nord sind raus aus der Planung. Im Hankhauser Moor hat sich eine Sumpfohreule beheimatet, die Planfläche Ipweger Moor ist so kleinteilig, dass sie in der Entwurfsfassung nicht mehr auftaucht.

Verfahren selbst steuern

Der Landschaftsökologe und Gutachter Bernd Hofer führte aus, dass das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Windkraftanlagen im Moor nur dann erlaubt, wenn dadurch die Torfzehrung (Zersetzung) nicht forciert wird. Die „Erheblichkeitsschwelle“ müsse unterhalb von ein bis zwei Prozent liegen. Er habe die Auswirkungen des Baus, des Betriebs und des Rückbaus der Anlagen bewertet und festgestellt: „Die Ein-Prozent-Schwelle wird nie erreicht“, so Hofer.

Henning Kröger nannte die wichtigsten Bürger-Einwendungen und entkräftete sie zugleich: Der erforderliche 520-Meter-Abstand zur Wohnbebauung und der Schallschutz würden eingehalten; besonders geschützte Arten im Planbereich seien nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für das Vorhaben; der Schattenwurf werde die gesetzlich festgelegten 30 Stunden im Jahr bzw. 30 Minuten am Tag nicht überschreiten; da keine Auflage unterlaufen werde, seien auch keine negativen Auswirkungen auf die Immobilienpreise zu erwarten.

Fachbereichsleiterin Tabea Kahne informierte über das weitere Vorgehen: Morgen stimmt der Verwaltungsausschuss über das Vorhaben ab (mit der Zustimmung ist zu rechnen). Ende der Woche beginnt die neuerliche Auslegung, die bis zum 23. Oktober dauert. Während dieser Zeit sind Stellungnahmen möglich. Am 5. Oktober gibt es eine Info-Veranstaltung mit dem Landkreis Ammerland, auf der die weiteren Schritte vorgestellt werden. Im Dezember wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Stichtag ist der 31. Januar 2024. Bis dahin kann die Gemeinde das Verfahren selbst steuern, danach geht die Regie auf die Regionalplanung über.

Wie ein Lampenflackern

An dieser Stelle erlaubte der Ausschuss – abweichend vom üblichen Vorgehen – eine spontane Besucherfragerunde. „Welche Straßen sind als Zuwegung geplant?“, wollte ein Bürger wissen. Das sei nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans, so die Antwort der Verwaltung. „Verstößt der Torfabbau nicht gegen die Klimaschutzziele der Gemeinde?“, fragte eine Bürgerin. Das könne man so sehen, sagte Tabea Kahne. „Aber das RROP ist 30 Jahre alt, und es ist für uns bindend.“ „Der Schattenwurf ist wie ein Lampenflackern, das ist doch störend“, wandte ein Bürger ein. So seien nun mal die Richtwerte, erklärte Henning Kröger.

Bis auf Evelyn Fisbeck (FDP) stimmten die Ausschussmitglieder für den Entwurf.

Lesen Sie den ausführlichen Text und die Stimmen der Politik in der nächsten rasteder rundschau.