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Verkehrssicherheit auch Thema für Grundstücksbesitzer

Der Baubetriebshof kontrolliert verstärkt Gemeindestraßen, Wege und Plätze auf ihre Verkehrssicherheit. Auch überhängende Zweige und Äste von Privatgrundstücken können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden.

rr/lü | Die Bauhof-Mitarbeiter dokumentieren Gefahrenstellen auf Gehwegen und Fahrbahnen, bevor diese nach und nach abgearbeitet werden. Mit einem Tablet-Computer werden entdeckte Schäden aufgenommen. Hochstehende Kanalschächte oder Pflastersteine werden ebenso registriert wie Schlaglöcher in der Straße. So lässt sich der genaue Standort eintragen, ein Foto dokumentiert das Ausmaß der Schäden. „Mehr als 400 Straßen mit einer Gesamtlänge von über 220 Kilometern gibt es im Gemeindegebiet. Dementsprechend viel Zeit nimmt die Kontrolle in Anspruch und auch die Gefahrenstellen werden sich nicht im Handumdrehen abarbeiten lassen“, teilt die Verwaltung mit.

Auch überhängende Zweige und Äste an Straßen, Geh- sowie Radwegen können schnell zu einer Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden. In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen behindert solch ein Überwuchs bisweilen auch die Sicht, was die Gefahr von Unfällen erhöht. Deshalb sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Verkehrsflächen rechtzeitig zurückzuschneiden.

Grundsätzlich sollen Hecken und Sträucher nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Darüber hinaus definiert das so genannte „Lichtraumprofil“, welche Bereiche unbedingt frei bleiben müssen: Über Fahrbahnen ist dies eine Höhe von mindestens viereinhalb Metern, über Geh- und Radwegen sind es zweieinhalb Meter. Falls Totholz über Straßen und Wege ragt, muss es ebenfalls entfernt werden. „Und auch wenn Verkehrszeichen oder Straßenleuchten verdeckt werden, besteht Handlungsbedarf“, mahnt die Gemeindeverwaltung.