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Maskenpflicht bei Versammlungen im Ammerland

Landkreis reagiert auf nicht angezeigte Treffen von Kritikern der Corona-Maßnahmen

Von Britta Lübbers

Ab heute, 5. Januar, gilt im Landkreis Ammerland auch für nicht angezeigte Versammlungen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske.

Die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und reagiert damit auf den Anstieg von nicht angezeigten Versammlungen, bei denen Teilnehmende das Tragen von Masken verweigerten und Abstandsgebote nicht eingehalten wurden. In den vergangenen Wochen hatten auch im Ammerland immer wieder Aufmärsche von Kritikern der Corona-Maßnahmen stattgefunden. In Rastede kam es am vergangenen Montag zu Handgreiflichkeiten, nachdem die Polizei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolglos dazu aufgefordert hatte, Masken aufzusetzen.

Der Landkreis Ammerland legt fest, dass bei allen Versammlungen wie beispielsweise Demonstrationen grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versammlung im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigt wurde.

„Das Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Gesundheit aller an Versammlungen beteiligten Personen und aller Ammerländer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Verbreitung der Krankheit zumindest zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, sagt Ordnungsamtsleiterin Kosima Leonhard.