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Landkreis verschärft Corona-Maßnahmen

Inzidenz im Ammerland bricht 50er-Marke: Ab morgen gilt die 3G-Regelung

rr | Im Ammerland gelten ab Freitag verschärfte Corona-Maßnahmen, dazu zählt ab dem 12. November auch die 3G-Regelung.

Der Indikator „Neuinfizierte“ für das Kreisgebiet lag an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen über 50, sodass die Kreisverwaltung Beschränkungen entsprechend der Warnstufe 1 anzuordnen hat. Demnach ist die Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen grundsätzlich nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen zulässig. Dasselbe gilt für den Besuch von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen. Religiöse Veranstaltungen und Sitzungen von politischen Gremien sind ausgenommen. Diese dürfen weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden.

Auch beim Besuch von Restaurants, botanischen Gärten, Freizeitparks und Sportanlagen ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

Auch Hotelbetreiber müssen Impf- oder Genesenennachweis bzw. zweimal wöchentlich einen negativen Test von ihren Gästen verlangen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 3G-Pflicht befreit.

„Der Landkreis Ammerland ist – wie Großteile des Nordwestens – bislang gut durch die vierte Welle und den zweiten Corona-Herbst gekommen. Die Infektionszahlen sind verhältnismäßig gering. Damit dies weiterhin so bleibt, ist die konsequente Anwendung der 3G-Regelung unumgänglich“, sagt die Leiterin des Ordnungsamts Kosima Leonhard.