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Flechten in Tastaturen entdeckt

In einem PC wurde eine Flechtenart festgestellt, die das letzte Mal vor 100 Jahren in Ägypten gesichtet worden war

rr | Da staunten selbst Experten: In Tastaturen mehrerer handelsüblicher PCs und Laptops wurden jetzt seltene Flechtenarten entdeckt, davon sogar 14 Arten, die weltweit als bedroht gelten. Rüdiger Wohlers vom Nabu Niedersachsen, der sich sicherheitshalber mit Lichenologen (Flechtenkundlern) aus Peru, Ägypten und Lesotho zum Thema austauschte, kann bestätigen: „Ja, es ist tatsächlich so. Auch bei den Kolleginnen und Kollegen in anderen Erdteilen wurden solche Tastenbesiedlungen festgestellt. Flechtenarten, die sonst nur in extrem trockenen Standorten auf unserer Erde vorkommen, finden sich in PC-Tastaturen“, wundert sich Wohlers, der zudem eine weitere Besonderheit zu vermelden hat: „Im Laptop eines Rentners aus Ihlow in Ostfriesland sowie in einem Gerät aus Hahnenklee im Oberharz, wo ein 14-jähriger Schüler den PC seines Großvaters benutzt, wurde eine Flechtenart wiederentdeckt, die das letzte Mal vor gut 100 Jahren im Tal der Könige in Ägypten gefunden worden war. Das ist eine Sensation! Tastaturen scheinen sich zu Mini-Biotopen gemausert zu haben.“

Interessant sei, dass die meisten Flechten in Tastaturen unter Konsonanten zu finden sind. Das könne damit zusammenhängen, dass diese wesentlich weniger angeschlagen werden als Vokale. „Insbesondere unter dem E und dem A finden sich bis zu 40 Prozent weniger Flechten als beispielsweise unter dem Q oder dem X“, sagt Wohlers. „Von mindestens vier der in Tastaturen nachgewiesenen Flechtenarten ist bekannt, dass sie bei Dunkelheit leuchten, zunächst ganz schwach, dann zunehmend stärker, wobei die Art Illubrantis sempervivens sogar einen Farbwechsel im Minutenabstand von zartem Grün zu blassem Rosa erkennen lässt.“ Die Entdeckung sei nicht ohne Folgen, so Wohlers weiter. „Wir alle tragen Verantwortung für diese spannenden Kleinbiotope.“ Der Nabu Niedersachsen rät, vor dem Säubern von Tastaturen die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu befragen, ob die Reinigung tatsächlich erlaubt ist.