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Baukindergeld läuft aus

Landtagsabgeordneter weist auf Fristen hin

rr | Für Familien, die das so genannte Baukindergeld nutzen wollen, ist der 31. März 2021 ein wichtiges Datum. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler hin. Denn spätestens bis dahin müssen der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt sein.

Der Antrag auf Baukindergeld muss dann spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt worden sein. Spätester Termin hierfür ist der 31. Dezember 2023.

Wie Björn Thümler mitteilt, haben Familien mit mindestens einem Kind Anspruch auf das Baukindergeld: „Bei Antragstellung darf das Kind noch nicht volljährig sein. Und es muss mit in die neue Immobilie einziehen.“

Für jedes minderjährige Kind im Haushalt können Familien 1200 Euro Zuschuss pro Jahr erhalten, und das für den Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Beim Einkommen wurde allerdings eine Obergrenze festgelegt: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro (für eine Familie mit einem Kind) oder zusätzlich 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen.