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Gericht setzt Bebauungsplan „Im Göhlen“ vorläufig außer Vollzug

Dem Beschluss des Gerichts war die Klage eines Anliegers gegen den Bebauungsplan vorausgegangen

rr | Der Bebauungsplan Nr. 100 „Im Göhlen“ wird bis zur Entscheidung über eine beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragte Normenkontrolle außer Vollzug gesetzt. Über diesen Beschluss informierte das zuständige Gericht in einem Schreiben, das am Dienstag bei der Gemeinde Rastede eingegangen ist. „Wir werden die Beanstandungen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, juristisch prüfen lassen und bei Bedarf nachjustieren“, erklärte Rastedes Bürgermeister Lars Krause.

Dem Beschluss des Gerichts war die Klage eines Anliegers gegen den Bebauungsplan vorausgegangen. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich mit der Vermarktung von Grundstücken in dem Baugebiet begonnen. Deshalb stellte der Kläger im März einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht, den Bebauungsplan außer Vollzug zu setzen, bis über den eigentlichen Normenkontrollantrag entschieden worden ist. Diesem Eilantrag gab das Gericht nun statt.

„Wir sind von der Rechtmäßigkeit unserer Bauleitplanung überzeugt, werden die beanstandeten Punkte aber selbstverständlich prüfen lassen und dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen“, so Krause.