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Unbürokratische Verlängerung

In Corona-Zeiten wir die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld automatisch verlängert. Gegebenenfalls verrechnen Jobcenter und Arbeitsagentur ihre Leistungen.

rr | Mitte Mai wurde das Sozialschutzpaket II verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate beschlossen. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch weitergezahlt. Sie müssen von sich aus nichts veranlassen. Wer nach dem neuen Gesetz anspruchsberechtigt ist, erhält ein Bewilligungsschreiben und muss sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.

Auch jene, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und die deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.