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Rathaus und Bücherei öffnen am Montag

Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, die Sicherheitsregeln zu beachten. Das Kreishaus in Westerstede will sein Dienstleistungsangebot ab Dienstag wieder schrittweise herauffahren.

Von Britta Lübbers/rr

Nicht nur auf Bundes- und Landesebene, auch in der Gemeinde Rastede wird es erste Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geben. „Dabei ist stets abzuwägen, welche Öffnungen zugelassen werden können, ohne die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden“, sagt Bürgermeister Lars Krause. Festhalten wird die Verwaltung daher zunächst bis zum 20. Mai an dem bereits Mitte März eingeführten Schichtbetrieb.

Gleichzeitig will Lars Krause aber auch das Rathaus für die Bevölkerung wieder zugänglich machen. Ab Montag, 27. April, können Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung ihre Anliegen persönlich mit der Verwaltung besprechen. Die Besucher sollten das Rathaus aber grundsätzlich allein betreten und die Hygiene- und Abstandsregeln beachten. „Bei zwingend notwendigen Ausnahmen wie etwa beim Besuch des Standesamts ist die Angelegenheit vorab gesondert mit der Verwaltung abzustimmen“, erklärt Johanna Brockhage vom Fachbereich Personal und Organisation. Rathausbesucher werden gebeten, eine einfache „Mund-und-Nasen-Bedeckung“ zu tragen, um sich selbst und das Verwaltungsteam zu schützen.

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Die Bücherei ist die erste der Rasteder Gemeinde-Einrichtungen, die – mit Einschränkungen – wieder aufmacht | Foto: Kapels
Mit Korb in die Bücherei

Auch die Rasteder Gemeindebücherei ist ab Montag wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Rund sechs Wochen ist es her, dass aufgrund der Corona-Pandemie alle Gemeinde-Einrichtungen wie das Hallenbad, die Jugendpflege und das Palais geschlossen wurden. Die Bücherei macht nun den Auftakt. Bis auf weiteres gelten allerdings veränderte Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 13 Uhr, darüber hinaus dienstags, donnerstags und freitags von 15 bis 18 Uhr.

Zudem sind bestimmte Regeln für den Zugang in die „Villa Wächter“ zu beachten. Benutzer müssen beim Betreten der Bibliothek einen der Körbe nehmen, die im Eingangsbereich bereitstehen. Über die Anzahl der Körbe wird die Zahl der Besucher reguliert, die sich gleichzeitig in der Bücherei aufhalten dürfen, vergleichbar mit der Einkaufswagen-Pflicht in vielen Supermärkten. Sollten gerade alle Körbe vergriffen sein, muss gewartet werden.

Auch die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln müssen beachtet werden, das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Der Aufenthalt in der Bücherei sollte möglichst kurz gehalten werden. Deshalb ist ein Lesen vor Ort und die Nutzung der Internet-Arbeitsplätze nicht möglich. Nutzerinnen und Nutzer können sich aber vorab mit Hilfe des Online-Katalogs unter bit.ly/opac-rastede über die Verfügbarkeit Ihrer Wunschmedien informieren und bis zu fünf Titel telefonisch oder per E-Mail vorbestellen. Alle derzeit entliehenen Medien wurden bereits bis zum 30. Mai verlängert, so dass für die Rückgabe genügend Zeit zur Verfügung steht.

Maskenpflicht im Kreishaus

Das Kreishaus in Westerstede fährt sein Angebot ab Dienstag, 28. April, langsam wieder hoch. „Die Besucherinnen und Besucher können ihre Anliegen aber nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln – und dazu zählt mit Beginn nächster Woche auch eine Mund-Nasen-Bedeckung – vor Ort erledigen“, unterstreicht Landrat Jörg Bensberg.

Die Kreisverwaltung hat ihre Öffnungszeiten bis zum 8. Mai erweitert und bietet ab kommenden Montag Termine in der Zeit bis 18 Uhr (montags bis donnerstags) und freitags bis 15 Uhr an. Die Terminvereinbarung kann telefonisch oder über die Online-Terminbuchung für die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle und das Amt für besondere soziale Leistungen (Wohngeld, Elterngeld, BAföG) erfolgen.

Das Tragen eines „Mund-Nasen Schutz“ ist für den Besuch des Kreishauses verbindlich vorgeschrieben. Zudem werden im Eingangsbereich des Kreishauses Handdesinfektionsgeräte aufgestellt, die ebenfalls verpflichtend anzuwenden sind. „Falls Anliegen jedoch per E-Mail oder Telefon geklärt werden können, würden wir es begrüßen, wenn auch weiterhin intensiv davon Gebrauch gemacht wird, um auch in der nächsten Zeit eine Ausbreitung der Corona-Viren so weit wie möglich zu vermeiden“, betont Jörg Bensberg.