- Rasteder Rundschau - https://www.rasteder-rundschau.de -

Park der Gärten darf noch nicht öffnen

Für Jahreskarteninhaber soll es Alternativen geben

ak/rr | Botanische Gärten, Zoos und allgemeine Freizeiteinrichtungen dürfen bis zum 3. Mai nicht öffnen. So lautet die Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, die auf dem Beschluss der Bundesregierung basiert, die Kontaktsperre bis zum 3. Mai zu verlängern.

„Unter diese Beschränkung fällt leider auch der Park der Gärten in Bad Zwischenahn“, bedauert Park-Geschäftsführer Christian Wandscher. Bei der nächsten Entscheidung, die die Bundesregierung voraussichtlich am 30. April treffen wird, bestehe aber die Chance, dass die Anlage ab dem 4. Mai wieder besucht werden kann. Denn eine Öffnung von botanischen Gärten und Zoos stand bereits jetzt auf der Liste der eventuell zu öffnenden Einrichtungen.

Christian Wandscher bedauert die Verlängerung der Besuchssperre, zumal das gesamte Park-Team dem Saisonstart entgegengefiebert und das Gelände mit viel Engagement und Herzblut für die Besucher vorbereitet hat. „Aber die Entscheidungen orientieren sich immer an den gültigen Verfügungen und in Abwägung für die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter. Dies gilt auch für die im Park geplanten Konzerte und andere Sonderveranstaltungen“, so Wandscher.

Viele Besucher haben eine Jahreskarte, diesen Gästen verspricht Wandscher, dass es für den Zeitraum, in dem die Karte nicht genutzt werden konnte, eine Lösung geben wird, an der man zurzeit arbeite.

Alle Interessierten können sich auf www.park-der-gaerten.de, Facebook und Instagram sowie YouTube über den Park der Gärten auf dem Laufenden halten.