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Glockengeläut in Corona-Zeiten

Am Karfreitag und am Ostersonntag sollen Kirchenglocken die Menschen zu Andacht und Gebet einladen

Von Britta Lübbers

Gottesdienste finden auch weiterhin nicht statt, in der Corona-Krise wird an Ostern keine Ausnahme gemacht. Glockengeläut aber ist erlaubt. Die Ev.-Luth. Kirche Oldenburg teilt mit, dass am Karfreitag, den die Christen als Sterbetag Jeus begehen, im gesamten Oldenburger Land Kirchenglocken läuten werden.

„Am Karfreitag werden die Sterbeglocken der evangelischen Kirchen im Oldenburger Land um 15 Uhr an die Todesstunde Jesu am Kreuz erinnern“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kirche. Am Ostersonntag werden um 12 Uhr bundesweit die Glocken aller christlichen Kirchen zu einem Festgeläut erklingen. Das ökumenische Glockenläuten setze ein „Zeichen der Zuversicht“ in Zeiten der Corona-Pandemie, ist in einer gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zu lesen. Das Geläut rufe diesmal nicht zum Kirchgang auf, sagt der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit. „Es ist vielmehr ein Weckruf, eine Zusage: Fürchtet Euch nicht! Christus hat alle Todesmächte besiegt. Der Tod hat keine Macht über das Leben.“

Während des Glockenläutens lädt die oldenburgische Kirche zu einer kurzen Besinnung ein. Entsprechende Text-Vorschläge finden sich online unter https://kirche-oldenburg.de/laeute-andachten [1]. Sie bestehen aus einem Gebet, einem Bibelwort, dem Vaterunser und einer Segensbitte.

Zudem weist die evangelische Kirche darauf hin, dass die Gotteshäuser in Niedersachsen nicht gänzlich geschlossen bleiben. Einzelnen Gläubigen könne das stille Gebet in einer Kirche ermöglicht werden, wenn die vorgegebenen Abstandsregeln eingehalten würden. Zu Einsätzen der Ordnungsbehörden in Kirchen werde es nicht kommen.