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Wir für das Ammerland: Helfende gesucht!

Mit Hilfe eines neuen Online-Portals sucht der Landkreis Ammerland Fachkräfte für die Bewältigung der Corona-Krise

rr | Ehemalige Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand oder Rettungssanitäterinnen und -sanitäter können sich ab sofort beim Landkreis unter www.ammerland.de/helfen registrieren lassen, um bei Bedarf das vorhandene Personal zu unterstützen

„Da die Pandemie noch länger andauern wird, ist es wahrscheinlich, dass unsere Fachkräfte Unterstützung brauchen“, so der Erste Kreisrat Thomas Kappelmann. „Wir möchten deshalb alle, die über medizinische oder pflegerische Fachkenntnisse verfügen, aber derzeit nicht im Gesundheitssektor arbeiten, dazu aufrufen, sich bei uns registrieren zu lassen. So können wir bei Bedarf zusätzliche Helferinnen und Helfer zeitnah kontaktieren.“ Denn die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal könnte ein entscheidender Faktor werden, sollte eine große Anzahl von Menschen gleichzeitig wegen einer Covid-19-Erkrankung in die Klinik müssen.

Deshalb seien besonders Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Pflegehelfer, Notfall- und Rettungssanitäter, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) oder Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung gesucht. „Wir freuen uns über alle Freiwilligenmeldungen von Personen mit medizinischer oder pflegerischer Ausbildung“, betont Thomas Kappelmann. „Auch unsere Gemeinden und die Stadt unterstützen die Aktion des Landkreises und verlinken auf ihren Websites auf das Helferportal.“

Wer helfen kann, hat ab sofort die Möglichkeit, sich unter www.ammerland.de/helfen zu registrieren. Daten und Qualifikation werden in der Datenbank vermerkt. Sollte es Engpässe geben, beispielsweise wenn medizinisches Personal selbst in Quarantäne ist, wird bei Bedarf Kontakt mit den passenden Kräften aufgenommen. Das Register dient ausschließlich dazu, im Bedarfsfall personelle Ressourcen zur Verfügung zu haben und anfragen zu können. Es besteht keine Verpflichtung, sich einsetzten zu lassen. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung nach Beendigung der Hilfsaktion gelöscht.