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Rathaus gibt Tipps zur Rattenbekämpfung

Alle eingehenden Meldungen werden von der Rasteder Verwaltung umgehend an den Schädlingsbekämpfer weitergeleitet. Doch die Bürgerinnen und Bürger können auch selbst etwas tun.

rr | Im Ordnungsamt gehen vermehrt Meldungen aus dem gesamten Gemeindegebiet über auftretenden Rattenbefall ein. „Insgesamt verzeichnen wir steigende Zahlen. Allein in den ersten drei Wochen des neuen Jahres gab es bereits 43 Meldungen“, berichtet Fachbereichsleiterin Vievien Witte. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei diesem Thema allerdings nicht auf sich allein gestellt. Die Gemeinde hat die Bekämpfung der als Schädlinge und Krankheitsüberträger eingestuften Nager an die Firma Horst Drath aus Oldenburg vergeben. Alle eingehenden Befallsmeldungen werden umgehend an den Schädlingsbekämpfer weitergeleitet. Von dort werden die Meldungen dann zu einer Kontrollroute zusammengelegt und abgearbeitet.

Problematisch bei der Rattenbekämpfung ist, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf EU-Ebene zunächst keine Gift-Köder mehr ausgelegt werden dürfen. „Bei einem Verdacht auf Rattenbefall müssen zunächst Köder ohne Giftstoffe eingesetzt werden“, erläutert Vievien Witte. Erst wenn hier entsprechende Fraßspuren festgestellt werden, dürfen giftige Rattenköder zum Einsatz kommen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für den Schädlingsbekämpfer.

Hinzu kommt, dass die Köder oft verschmäht werden, wenn die Tiere noch andere Nahrung finden. Deshalb weist die Fachbereichsleiterin darauf hin, dass nach der „Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen“ sowohl der Grundstückseigentümer als auch die Gemeinde parallel zueinander aktiv werden müssen. „Bei der Rattenbekämpfung sind wir zwingend auf die Mitarbeit der Rasteder Bürger angewiesen“, betont Witte.

So sollten Lebensmittelreste nicht über den Komposthaufen oder die Toilette, sondern über eine Biotonne entsorgt und die gelben Säcke bis zur Abholung in einem geschlossenen Behälter gelagert werden. Auch die Singvogel- oder Igelfütterung im eigenen Garten sowie die Fütterung in der Kleintierhaltung (Hühner, Kaninchen usw.) bietet Ratten ein reiches Nahrungsangebot und sollte daher überprüft werden. Grundsätzlich sollten Nahrungs- und Futtermittel nicht offen auf dem Grundstück lagern. In akuten Fällen ist es erlaubt, selbstständig Köder auf dem eigenen Grundstück auszulegen, um eine weitere Vermehrung der Ratten zu vermeiden. Köder gibt es u.a. bei der Genossenschaft und in Fachgeschäften.