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Bausünden und Nachbarschaftsstreit vermeiden

Wo und wie in der Gemeinde künftig gebaut werden kann, soll das „Konzept zur verträglichen Nachverdichtung“ regeln, das am Montag in der Neuen Aula vorgestellt wurde

Von Kathrin Janout

Die bauliche Entwicklung in Rastede war das Thema einer Informationsveranstaltung, zu der die Gemeindeverwaltung am Montagabend eingeladen hatte. Vorgestellt wurde das „Konzept zur verträglichen Nachverdichtung“ für Rastede, Hahn-Lehmden und Wahnbek. Rund 80 Bürgerinnen und Bürger waren in die Neue Aula der KGS gekommen, um sich über die Pläne und deren Auswirkungen zu informieren.

Vorhandenes Ortsbild schützen

„Wir wollen im Einklang mit der vorhandenen Bebauung verträgliche und angemessene städtebauliche Strukturen schaffen“, sagte Bürgermeister Dieter von Essen eingangs. Es sollen bauliche Entwicklungen ermöglicht, aber gleichzeitig das vorhandene Ortsbild geschützt werden. In der letzten Zeit sei es häufiger dazu gekommen, dass Investoren Grundstücke gekauft und dann alte, bestehende Baupläne vollständig ausgereizt hätten, so von Essen. Rechtlich sei dieses Vorgehen zwar in Ordnung gewesen, das Ergebnis seien aber Gebäude, die nicht in das vorhandene Ortsbild passten. Das habe nicht nur in der Bevölkerung für Unfrieden gesorgt. Deshalb wollte man das Thema nun der Öffentlichkeit vorstellen und darüber ins Gespräch kommen.

Ina Rehfeld und Diedrich Janssen vom Planungsbüro NWP präsentierten das Konzept, das als Beratungsgrundlage für künftige Bauvorhaben oder für die Änderung von bestehenden Bebauungsplänen dienen soll.

Benennung von Dichtezonen

Das Konzept sieht die Festlegung von drei Zonen vor, die sich aus der vorhandenen Bebauungsdichte ergeben: Zone 1 (rote Zone) ist die Zone mit der höchsten Dichte, Zone 2 (blaue Zone) weist eine mittlere Dichte auf, Zone 3 (grüne Zone) die geringste Bebauungsdichte. Je nach Zone sollen bestimmte Rahmenbedingungen für die zukünftige Bebauung gelten. Dies könne sowohl durch das Schaffen neuer Baurechte, aber auch durch die Rücknahme bestehender, nicht ausgenutzter Baurechte erfolgen, hieß es. So sollen, gemessen an der bestehenden Bebauung, die Anzahl der zulässigen Geschosse und der Wohneinheiten sowie die Trauf- und Firsthöhe festgelegt werden. In Zone 1 wären beispielsweise maximal zwei Vollgeschosse plus ein zurückgesetztes Staffelgeschoss oder ein geneigtes Dach erlaubt. In Zone 2 solle der Bau von maximal zwei Vollgeschossen ohne Staffelgeschoss zulässig sein und in Zone 3 maximal ein Vollgeschoss. Im Hauptort Rastede sind alle drei Zonen zu finden, während in Wahnbek und Hahn-Lehmden jeweils grüne und blaue Flächen vorherrschend sind.

Nachbarschaftskonflikte vermeiden

Hintergrund und Anlass der Planung seien der angespannte Wohnungsmarkt und die zunehmenden Bevölkerungsprognosen, die die Gemeinde Rastede vor neue Herausforderungen zur Bereitstellung von Wohnraum stellten, so Diedrich Janssen. Um Flächenverbrauch zu vermeiden, solle die städtebauliche Entwicklung nun vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen, etwa durch Nutzen von Baulücken (laut Planer wenig vorhanden), die rückwärtige Bebauung großer Grundstücke oder eine Aufstockung bzw. Ersatzbebauung. „Von der Nachbarschaft in Wohngebieten sind Neubauten oft nicht akzeptiert“, erklärte Janssen. „Nicht nur das Bauvolumen stößt den Menschen sauer auf.“ Zusätzliche Wohneinheiten bedeuteten gleichzeitig eine größere Anzahl Personen und Fahrzeuge. Das führe zu Konflikten, besonders in Bereichen, in denen die Festsetzungen des Baurechts bislang unterschritten wurden. „Es besteht die Gefahr einer ungesteuerten Verdichtung eines Gebiets, wenn nicht rechtzeitig Entwicklungsziele formuliert werden“, betonte Janssen. Daher das „Konzept zur verträglichen Nachverdichtung“.

Stellungnahmen abgeben

Die Besucher der Infoveranstaltung hatten nach dem Vortrag von NWP die Gelegenheit, sich im Foyer der KGS an Stellwänden über die einzelnen Straßenzüge zu informieren. Sowohl die Planer als auch Ratsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung standen hier für Gespräche zur Verfügung.

Außerdem erfolgt nun die öffentliche Auslegung. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 4. März Zeit, sich die Unterlagen im Rathaus oder im Internet noch einmal anzuschauen, Fragen zu klären und Stellungnahmen abzugeben. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde (www.rastede.de [1]) unter dem Menüpunkt „Leben in Rastede/ Bauen, Planen, Wohnen“ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung“ als Download zu finden.