Das Ordnungsamt der Gemeinde informiert zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern
rr | Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Dabei ist zusätzlich auf ausreichenden Abstand zu bestimmten Gebäuden und Einrichtungen zu achten. Darauf weist das Ordnungsamt der Gemeinde Rastede hin. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. So ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe (200 Meter) von Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie Tankstellen und anderen besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. „Aufgrund der Vielzahl reetgedeckter Häuser und landwirtschaftlicher Gebäude in der Gemeinde Rastede besteht im Übrigen in diesem Bereichen eine besondere Brandgefährdung durch Feuerwerkskörper“, betont Gemeindesprecher Ralf Kobbe.
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