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Viel Lärm um nichts

Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen hat dem Entwurf zum Lärmaktionsplan zugestimmt. Konkrete Auswirkungen hat der Plan aber nicht.

Von Britta Lübbers

Hintergrund ist die EU-Richtlinie „zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ aus dem Jahr 2002. Sie soll die Lärmbelastung der Bevölkerung in einem standardisierten Verfahren ermitteln. Im Jahr 2007 wurde die Richtlinie konkretisiert. Jetzt wurden EU-weit alle Städte und Gemeinden, die Lärmquellen wie Autobahnen oder Großflughäfen ausgesetzt sind, verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, diesen alle fünf Jahre zu prüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Ziel ist die Optimierung des Lärmschutzes. Die Umsetzung erfolgt in drei Stufen. In der ersten Stufe wurden 2007/2008 in den Kommunen der Mitgliedsstaaten alle Hauptverkehrsstraßen betrachtet, die ein Verkehrsvolumen von mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr haben. In der zweiten Stufe wurden 2012/2013 zusätzlich Straßen mit einer Verkehrsbelastung von drei Millionen Fahrzeugen im Jahr erfasst. In der dritten Stufe sollen die Lärmkartierung und die daraus resultierenden Lärmaktionspläne folgen.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hatte abweichend von den EU-Vorgaben jedoch die Auffassung vertreten, dass ein Lärmaktionsplan nur dann erstellt werden muss, wenn konkrete Lärmprobleme vorliegen. Daher, so Fachbereichsleiterin Tabea Triebe gegenüber dem Ausschuss, hatte auch Rastede bisher keinen solchen Plan aufgestellt. Allerdings hat die EU zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Demnach sind – entgegen der bisherigen Rechtsauffassung in Niedersachsen – alle Kommunen gefordert, in der dritten Stufe eine Lärmkartierung vorzunehmen.

Für Rastede hat die Kartierung (wenig überraschend) ergeben, dass es besonders im Bereich der A 29, im Teilbereich der L 826 (Anschluss-Stelle Rastede) sowie an der B 211 im gesamten Verlauf sehr laut ist. Laut Landesumweltamt ist ein Kriterium für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans die Überschreitung des Schallpegels von 70 dB tagsüber und 60 dB in der Nacht. Tabea Triebe sagte, dass in Rastede tagsüber 73 und nachts 86 Einwohner von der Überschreitung der Grenzwerte betroffen sind. Einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmminderung haben sie jedoch nicht. Zudem ist Rastede für etwaige Abhilfe gar nicht zuständig, da es sich in den vorliegenden Fällen nicht um Gemeinde-Straßen handelt. „Dennoch werden wir sensibel mit dem Thema umgehen und auf die zuständigen Baulastträger einwirken, damit sie Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen“, erklärte Triebe abschließend. Geplant ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Unter www.rastede.de [1] können Bürgerinnen und Bürger Lärmquellen nennen und Vorschläge zum Schallschutz machen. Die Ergebnisse werden zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

„Wir haben eine Pflichtaufgabe erledigt“, brachte Gerd Langhorst (Grüne) das Thema auf den Punkt. „Natürlich sind in Rastede mehr als 86 Menschen vom Autobahnlärm betroffen. Die Autobahn ist die Hauptlärmquelle im Ort, der Lärmschutz ist absolut unzureichend, der dauernde Lärmpegel unerträglich.“ Gerade deshalb sei es wichtig, dass sich der Gemeinderat konsequent für mehr Lärmschutz stark mache. Langhorst plädierte dafür, nicht nur alle fünf Jahre aktiv zu werden, sondern kontinuierlich zuständige Behörden anzusprechen. Lärmschutz gehöre in die Investitionsplanung von Bund und Land.

„Wir sollen konkrete Konzepte erarbeiten, aber da kann ich auch aus dem Fenster rufen, und es passiert nichts“, erklärte Rüdiger Kramer (SPD). Er hoffe dennoch auf Anregungen aus der Bevölkerung.

„Der Plan ist gut, er erinnert uns daran, dass es diese Probleme gibt“, meinte hingegen Torsten Wilters (CDU). „Auch wenn es bisher erfolglos war, wir sollten die Behörden weiter anschreiben.“

„Wir treten auf der Stelle“, zeigte sich Eckard Roese (Grüne) wenig optimistisch. Obwohl ihm der Aktionsplan zu „plakativ und unkonkret“ sei, stimme er zu, um wenigstens ein Zeichen zu setzen.