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Kirchliche Lehrerlaubnis

Insgesamt 28 Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen haben am Wochenende in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede ihre Vokationsurkunden erhalten. Mit dem Gottesdienst wurden sie zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt.

rr | Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betonte in seiner Predigt die Wichtigkeit des Religionsunterrichts. „Der Religionsunterricht nimmt Fragen auf und sucht nach Antworten, die sonst im Schulalltag so nicht vorkommen: Woher kommen wir? Wer sind wir? Was kommt nach dem Tod? Wie will ich mein Leben gestalten?“

Im Anschluss überreichten Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker und Pfarrer Hartmut Schwarz, Referent der Arbeitsstelle für Religionspädagogik, den Lehrerinnen und Lehrern ihre Vokationsurkunden. Bei diesen Urkunden handelt es sich um die kirchliche Lehrerlaubnis, die Voraussetzung ist, um Evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Befähigung wird von der Konföderation „Evangelische Kirche in Niedersachsen“ ausgesprochen. Durch eine Vokation begleiten die evangelischen Kirchen den Dienst der Religionslehrkräfte und unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.