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Zahlen nur mit Vorbehalt

Statt 500 000 sind es nun 577 900 Euro, mit denen sich die Anwohner am Voßbarg an der geplanten Sanierung der Straße beteiligen sollen. Diese Zahl nannte die Verwaltung auf der Anliegerversammlung, die gestern in der Schule am Voßbarg stattfand. Allerdings sind alle Zahlen zurzeit noch Schätzungen, wie Hans-Hermann Ammermann betonte. Es sei durchaus möglich, dass sich nach der Auftragsvergabe die Gesamtkosten und damit der Anliegeranteil deutlich minimierten.

Von Britta Lübbers

Rund 90 Anwohner waren der Einladung des Bürgermeisters gefolgt, der an diesem Abend jedoch nicht anwesend war. Moderiert wurde die Veranstaltung von André Düring vom Bauamt, Informationen erteilten Hans-Hermann Ammermann von der Verwaltung und Wolfgang Belz von der Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung Comuna. „Wir geben Ihnen heute Informationen zum Straßenausbau und zur Beitragsberechnung. Konkrete Zahlen wird es nicht geben“, stellte Düring gleich zu Beginn klar. „Sie können aber in der kommenden Woche Kontakt mit uns aufnehmen, wir werden dann explizit über Beiträge sprechen.“

Hans-Hermann Ammermann erläuterte die geplante Maßnahme. Der marode Voßbarg soll (wie berichtet) zwischen der August-Brötje-Straße und der Schillerstraße saniert werden. Die Verwaltung geht zurzeit von Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro aus, von denen knapp die Hälfte zuschussfähig ist. Den Restbetrag sollen sich Gemeinde (70 Prozent) und Anlieger (30 Prozent) teilen.

Die erste Fragerunde machte deutlich: Die Anlieger haben Redebedarf. Dass der Voßbarg keine Durchgangsstraße ist, ist für viele nicht nachvollziehbar. Wolfgang Belz verwies auf die drei Straßentypen in der Rasteder Straßenausbaubeitragssatzung: Anliegerstraßen, Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr und Durchgangsstraßen. Der Voßbarg ist als Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr eingestuft, was sich günstig auf die Beitragshöhe auswirkt. Die Beitragspflicht besteht durch die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Rastede, die eine Anwohnerbeteiligung vorschreibt. „Damit gibt es klare Spielregeln, nach denen die Beitragshöhe ermittelt wird. Man hat dann keinen Gestaltungsspielraum“, sagte Belz. Solange die Gemeinde an der Satzung festhalte, müsse sie Beiträge erheben. Die einzige Möglichkeit, den Bürgern den Obolus zu erlassen, sei die Aufhebung der Satzung.

Die beitragsfähigen Kosten bezifferte Belz auf rund 1,6 Millionen Euro. Der Anteil der Gemeinde liegt bei 1,1 Millionen Euro, die Anwohner werden mit rund 578 000 Euro zur Kasse gebeten – so der Stand aktuell. Die Höhe des Anwohnerbeitrags richtet sich danach, wie sehr die Straße in Anspruch genommen wird. Maßgeblich sind Grundstücksgröße und Wohnbebauung.

„Wir haben die Verwaltung um die gezeigten Folien gebeten und wollen uns alles noch einmal in Ruhe ansehen“, antwortet am Tag darauf Angela Olthoff auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Nach wie vor könnten die Anlieger nicht verstehen, warum die Kosten nicht auf die Allgemeinheit übertragen werden. „Hier würden wir uns mehr Rückhalt von der Politik wünschen“, betont sie. Es müsse doch möglich sein, die Straßenausbaubeitragssatzung zur Disposition zu stellen. Und noch etwas merkt sie an: „Wir fanden es sehr schade, dass der Bürgermeister nicht gekommen ist.“

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der nächsten rasteder rundschau.