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Weitere Betreuungsplätze für Kinder ab Juli

Der Verein Ammerländer Kindertreff wird Betreiber der neuen Großtagespflegestellen in der Hans-Wichmann-Straße. Nähere Auskünfte zum Anmeldeverfahren ab sofort.

Von Kathrin Janout / rr

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rastede hat kürzlich die Trägerschaft für die beiden Großtagespflegestellen in der Hans-Wichmann-Straße in Rastede an den Ammerländer Kindertreff e. V. übertragen. Das teilt Gemeindesprecher Ralf Kobbe mit. Für die Erstausstattung mit Mobiliar, Beschäftigungsmaterial usw. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25 000 Euro je Großtagespflegestelle gewährt. Der Betrieb der beiden Großtagespflegeeinrichtungen solle nach Möglichkeit etwa Ende Juni / Anfang Juli aufgenommen werden, so Kobbe. Nähere Auskünfte auch zum Anmeldeverfahren erteilt Sabine Schäfer vom Ammerländer Kindertreff unter Telefon 04402 / 9849407.

Die Einrichtung von zwei Großtagespflegeeinrichtungen wurde kurzfristig erforderlich, weil die Anzahl der Geburten in der Gemeinde Rastede für die beiden jüngsten Jahrgänge deutlich angestiegen ist. „Diese Zunahme ist vornehmlich nicht durch die Ausweisung neuer Baugebiete, sondern in einem Generationenwechsel in den älteren Baugebieten begründet“, schreibt Geschäftsbereichsleiter Fritz Sundermann in der Verwaltungsvorlage. Insbesondere die Platzkapazitäten in den vorhandenen fünf Kinderkrippen mit insgesamt maximal 150 Betreuungsplätzen sowie in den Tagespflegestellen reichten aktuell nicht aus, um die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu befriedigen. „Um kurzfristig weitere Betreuungsplätze anbieten zu können, ist die Einrichtung von Großtagespflegestellen eine schnelle und sinnvolle Alternative“, so Sundermann. Ihr Schwerpunkt liege in ihrer Flexibilität, Familiennähe und überschaubaren Gruppengrößen.

In einer Großtagespflegestelle soll die Betreuung in einer altersgemischten, weitgehend konstanten Gruppe erfolgen. Bei der Betreuung durch eine pädagogische Fachkraft und eine qualifizierte Tagespflegeperson können in einer Großtagespflegestelle bis zu zehn Kinder bei einer Betreuungszeit von täglich maximal zehn Stunden betreut werden. Mehr als drei Personen (zwei feste Kräfte und eine Vertretungskraft) dürfen in einer Großtagespflegestelle nicht arbeiten.

An Räumlichkeiten sind für eine Großtagespflegestelle ein ausreichend großer Gruppenraum, ein Ruheraum, eine für den im Konzept beschrieben Mahlzeitenbedarf ausreichende Kücheneinrichtung, ein Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeit sowie ein gesonderter Putzmittelraum erforderlich. Daneben sollen ein Garten, eine Grünfläche oder ein Spielplatz in der näheren Umgebung vorhanden sein. Dies sei nach Gemeindeangaben am Standort Hans-Wichmann-Straße gegeben.