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Umgang mit Feuerwerkskörpern

Das Ordnungsamt informiert über Einschränkungen

rr | Die Gemeinde Rastede weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern lediglich am 31. Dezember (Silvester) und am 1. Januar (Neujahr) gestattet ist. „Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden“, informiert das Ordnungsamt.

Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe (200 Meter) zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie zu Kirchen. Auch im Umfeld von Fachwerk- und Reetdachhäusern dürfen weder Feuerwerke noch Knallkörper gezündet werden. Unter 18-Jährigen ist der Umgang mit Böllern und Raketen in Gänze untersagt.