- Rasteder Rundschau - https://www.rasteder-rundschau.de -

Pläne für A20 erneut öffentlich ausgelegt

Die Planunterlagen für den 1. Abschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg wurden teilweise aktualisiert oder ergänzt.

rr | Im laufenden Planfeststellungsverfahren zum 13 Kilometer langen ersten Abschnitt der Küstenautobahn A 20 werden die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt. Darauf wies nun die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg hin. Vom 7. November bis einschließlich 6. Dezember können die Unterlagen im Rasteder Rathaus (montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Wie die Behörde weiter mitteilte, wird die erneute Auslegung aufgrund neuer oder aktualisierter Unterlagen erforderlich. Am eigentlichen Trassenverlauf der A 20 im ersten Planungsabschnitt zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Jaderberg ändere sich nichts.

Wesentlicher Teil der geänderten Unterlagen sei der sogenannte Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, der aufgrund neuer Rechtsprechung als Planunterlage erforderlich wurde. Hierin werden die Auswirkungen des Autobahnbaus auf die betroffenen Wasserkörper und die Vereinbarkeit mit dem Wasserhaushaltsgesetz untersucht. Weiterhin wurde beispielsweise die Verkehrsuntersuchung vom Prognosehorizont 2025 auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben, was zu einer Neuberechnung der Lärmauswirkungen entlang der Trasse geführt hat.

Auch im Internet können die Planunterlagen [1] im genannten Zeitraum eingesehen werden. Einwendungen können ab Auslegungsbeginn bis einschließlich 20. Dezember erhoben werden.

Die bisherigen Unterlagen hatten bereits im Juni und Juli 2015 ausgelegen. Seinerzeit waren rund 1.000 Einwendungen eingegangen. Diese Einwendungen behalten nach Behördenangaben ihre volle Gültigkeit und müssen nicht erneut eingebracht werden. Voraussichtlich im Frühjahr 2017 wird der Erörterungstermin stattfinden. Im Rahmen dieses Termins haben Einwender die Möglichkeit, ihre Anliegen mit dem Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde zu diskutieren.