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Hunde nicht frei laufen lassen

Zur Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde an die Leine

rr | Jagdpächter und Jäger können ein Lied davon singen: Auf Wiesen, in Anpflanzungen und in Waldstücken der Gemeinde Rastede sehen sie immer häufiger Hundehalter, die ihre Tiere auch in der Brut- und Setzzeit frei laufen lassen. „In der freien Landschaft abseits der Wege führen Menschen und frei laufende Hunde zu erheblichen Beunruhigungen des Wildes, für das Felder und Waldstücke wichtige Rückzugsgebiete sind“, erklärt Rastedes Pressesprecher Ralf Kobbe.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Rastede deshalb jetzt, wo in Kürze überall wieder Tierkinder auftauchen, nochmals ausdrücklich auf die Anleinpflicht in der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli hin. Anzuleinen sind Hunde im Wald oder kleinen Waldstücken und in der freien Landschaft, und zwar nicht nur außerhalb von geschlossenen Ortschaften, sondern auch auf Feldern und Wiesen innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und der Landschaftsordnung für die Anleinpflicht von Hunden einzuhalten. Wer sich nicht daran hält, müsse mit einem Bußgeld rechnen, so Kobbe.